Kinder müssen nicht unbedingt für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen
Bisher war es so, dass der Staat von den Kindern pflegebedürftiger Eltern sogenannten „Elternunterhalt“ für die Unterbringung im Heim verlangt hat. Anfang 2020 gab es jedoch eine Änderung in der Rechtslage, das sogenannte „Angehörigen-Entlastungsgesetz“.