Pflegefall in der Familie

Ihr Pflegedienst in Berlin-Britz

Kommt es in der Familie zu einem Pflegefall, werden die Betroffenen und deren Angehörige mit zahlreichen Fragen konfrontiert. Von der Feststellung des Pflegegrades über die Beantragung des Pflegegelds bis zur Deckung der Pflegekosten gibt es viele unterschiedliche Faktoren, die man berücksichtigen muss. Profcare Pflegedienst in Berlin- Britz hilft Ihnen bei allen Fragen Rund um das Thema Pflege und unterstützt Sie vielseitig im Ernstfall.

Unsere Leistungen tragen im Alltag dazu bei, Angehörige in dieser schwierigen Lebensphase zu entlasten, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten und die  Pflegebedürftigen in Ihrer Selbstständigkeit möglichst lange zu unterstützen. Dabei bleiben die Vertrautheit des eigenen Wohnumfelds und die sozialen Kontakte erhalten

Profcare Pflegedienst in Berlin-Britz übernimmt nicht nur verschiedene Aufgaben im Bereich der medizinische Behandlungspflege, sondern führt auch Schulungen für pflegende Angehörige durch.

Pflegegeld
Pflegegeld ist nach § 37 SGB XI eine finanzielle, monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannte Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt oder betreut werden. Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen überwiesen und die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad der Person abhängig.
Pflegegrade
Pflegegrade sind Einstufungskategorien für pflegebedürftige Menschen, die die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definieren und über die Höhe der Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung entscheiden. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2017 wurde das bisherige System der Pflegestufen durch Pflegegrade 1 bis 5 abgelöst. In Folge der Antragsstellung auf Pflegeleistungen erfolgt eine Begutachtung des Betroffenen vor Ort und die Empfehlung für die Pflegegradzuordnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Stufe des Pflegegrades.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Es wird dabei zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen unterschieden. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass der Versicherte beim Eintreten des Pflegefalls seine Betreuung sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Angehörige oder Freunde sicherstellen kann. Pflegeversicherung deckt allerdings das Risiko nicht vollumfänglich ab. Die Kosten werden seit Anfang 2017 gemäß des Pflegegrades bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.