12Mrz 2021

Bei einer Pflege im häuslichen Umfeld ist es möglich, zusätzlich Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zu beziehen. Vielen ist unbekannt, dass diese beiden Leistungen auch miteinander kombiniert werden können.

Was beinhalten Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Die Pflegekasse bietet sowohl Geld-, als auch Sachleistungen an. Bei der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, wird von Pflegesachleistungen gesprochen. Es handelt sich hierbei also nicht, wie der Name vermuten lässt, um Dinge oder Sachen. Stattdessen sind Pflegesachleistungen Dienstleistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Diese werden im Rahmen der Pflegesachleistungen bis zu einem Höchstbetrag übernommen, der abhängig vom Pflegegrad ist.

Beim Pflegegeld ist der Name hingegen sehr aussagekräftig. Es handelt sich um Geldleistungen, die eine Pflegeperson erhält, die zuhause gepflegt wird. Mit diesem Geld soll die Pflegeperson eine Art Bezahlung oder finanziellen Ausgleich für die pflegerischen Tätigkeiten erhalten, die zu Hause durchgeführt werden.

Die Kombinationspflege ist nun eine Kombination dieser beiden Leistungen. Das bedeutet, es wird sowohl ein Pflegegeld für eine häusliche Pflege bezogen als auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. Bei der Kombinationspflege werden Geld- und Sachleistungen miteinander kombiniert. Und auch die Pflege findet in Kombination statt – pflegender Angehöriger und ambulanter Pflegedienst.

Die Berechnung der Kombinationspflege

Die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Je höher dieser ist, desto höher sind auch die damit zusammenhängenden Leistungen.
Der ambulante Pflegedienst rechnet mit der Pflegeversicherung ab. Gibt es eine Kombipflege, so wird geprüft, ob noch Pflegesachleistungen vorhanden sind. Werden nun weniger Leistungen für den Pflegedienst benötigt, als Pflegegeld zustehen, so wird die Differenz als Pflegegeld ausbezahlt. Auf diesem Weg ist es möglich, beide Leistungen voll auszuschöpfen und kombiniert zu erhalten.

Die Höhe der Leistungen von Pflegegeld und Pflegesachleistung in den jeweiligen Pflegegraden:

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung
1 0,00 € 0,00 €
2 316,00 € 689,00 €
3 545,00 € 1.298,00 €
4 728,00 € 1.612,00 €
5 901,00 € 1.995,00 €

Die Berechnung der Kombipflege

Die Berechnung ist recht kompliziert. Im Internet gibt es hierzu kostenlose Pflegerechner, die für eine genaue Berechnung in Anspruch genommen werden sollten. Damit ist auf einen Blick ersichtlich, was noch zusätzlich an Pflegegeld bezogen werden kann.

Die Basis für die Berechnung ist die Pflegesachleistung, die in Anspruch genommen worden ist. Zunächst wird errechnet, wie hoch der prozentuale Anteil der genutzten Pflegesachleistung ist. Wurden beispielsweise 60 % genutzt, so verbleibt noch ein Anteil von 40 %. Bei diesem Anteil handelt es sich um das Pflegegeld, was noch ausgezahlt werden kann. Bei 35 % Pflegesachleistung wären es 65 % Pflegegeld usw.
Bei der Kombipflege wird das Pflegegeld also anteilig für die in Anspruch genommene Pflegesachleistung gekürzt.

Kombipflege unbedingt mit beantragen

Immer, wenn das Budget für die Pflegesachleistungen nicht komplett aufgebraucht wird, lohnt es sich, die Kombipflege zu beantragen. Ansonsten geht bares Geld verloren, denn das anteilige Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Eine Kombipflege muss beantragt werden.

Der notwendige Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, am besten schriftlich. So kann die Antragstellung bei Unklarheiten belegt werden.
Zu beachten ist, dass bei einer Bewilligung von Kombipflege diese sechs Monate nicht wieder gewechselt werden kann. Nur wenn sich die Pflegesituation stark verändert, kann eventuell eine Änderung durchgeführt werden.

Pflegegeld
Pflegegeld ist nach § 37 SGB XI eine finanzielle, monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannte Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt oder betreut werden. Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen überwiesen und die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad der Person abhängig.
Pflegegrade
Pflegegrade sind Einstufungskategorien für pflegebedürftige Menschen, die die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definieren und über die Höhe der Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung entscheiden. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2017 wurde das bisherige System der Pflegestufen durch Pflegegrade 1 bis 5 abgelöst. In Folge der Antragsstellung auf Pflegeleistungen erfolgt eine Begutachtung des Betroffenen vor Ort und die Empfehlung für die Pflegegradzuordnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Stufe des Pflegegrades.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Es wird dabei zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen unterschieden. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass der Versicherte beim Eintreten des Pflegefalls seine Betreuung sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Angehörige oder Freunde sicherstellen kann. Pflegeversicherung deckt allerdings das Risiko nicht vollumfänglich ab. Die Kosten werden seit Anfang 2017 gemäß des Pflegegrades bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.

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