Bei einer Pflege im häuslichen Umfeld ist es möglich, zusätzlich Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zu beziehen. Vielen ist unbekannt, dass diese beiden Leistungen auch miteinander kombiniert werden können.
Was beinhalten Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Die Pflegekasse bietet sowohl Geld-, als auch Sachleistungen an. Bei der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, wird von Pflegesachleistungen gesprochen. Es handelt sich hierbei also nicht, wie der Name vermuten lässt, um Dinge oder Sachen. Stattdessen sind Pflegesachleistungen Dienstleistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Diese werden im Rahmen der Pflegesachleistungen bis zu einem Höchstbetrag übernommen, der abhängig vom Pflegegrad ist.
Beim Pflegegeld ist der Name hingegen sehr aussagekräftig. Es handelt sich um Geldleistungen, die eine Pflegeperson erhält, die zuhause gepflegt wird. Mit diesem Geld soll die Pflegeperson eine Art Bezahlung oder finanziellen Ausgleich für die pflegerischen Tätigkeiten erhalten, die zu Hause durchgeführt werden.
Die Kombinationspflege ist nun eine Kombination dieser beiden Leistungen. Das bedeutet, es wird sowohl ein Pflegegeld für eine häusliche Pflege bezogen als auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. Bei der Kombinationspflege werden Geld- und Sachleistungen miteinander kombiniert. Und auch die Pflege findet in Kombination statt – pflegender Angehöriger und ambulanter Pflegedienst.
Die Berechnung der Kombinationspflege
Die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Je höher dieser ist, desto höher sind auch die damit zusammenhängenden Leistungen.
Der ambulante Pflegedienst rechnet mit der Pflegeversicherung ab. Gibt es eine Kombipflege, so wird geprüft, ob noch Pflegesachleistungen vorhanden sind. Werden nun weniger Leistungen für den Pflegedienst benötigt, als Pflegegeld zustehen, so wird die Differenz als Pflegegeld ausbezahlt. Auf diesem Weg ist es möglich, beide Leistungen voll auszuschöpfen und kombiniert zu erhalten.
Die Höhe der Leistungen von Pflegegeld und Pflegesachleistung in den jeweiligen Pflegegraden:
Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung
1 0,00 € 0,00 €
2 316,00 € 689,00 €
3 545,00 € 1.298,00 €
4 728,00 € 1.612,00 €
5 901,00 € 1.995,00 €
Die Berechnung der Kombipflege
Die Berechnung ist recht kompliziert. Im Internet gibt es hierzu kostenlose Pflegerechner, die für eine genaue Berechnung in Anspruch genommen werden sollten. Damit ist auf einen Blick ersichtlich, was noch zusätzlich an Pflegegeld bezogen werden kann.
Die Basis für die Berechnung ist die Pflegesachleistung, die in Anspruch genommen worden ist. Zunächst wird errechnet, wie hoch der prozentuale Anteil der genutzten Pflegesachleistung ist. Wurden beispielsweise 60 % genutzt, so verbleibt noch ein Anteil von 40 %. Bei diesem Anteil handelt es sich um das Pflegegeld, was noch ausgezahlt werden kann. Bei 35 % Pflegesachleistung wären es 65 % Pflegegeld usw.
Bei der Kombipflege wird das Pflegegeld also anteilig für die in Anspruch genommene Pflegesachleistung gekürzt.
Kombipflege unbedingt mit beantragen
Immer, wenn das Budget für die Pflegesachleistungen nicht komplett aufgebraucht wird, lohnt es sich, die Kombipflege zu beantragen. Ansonsten geht bares Geld verloren, denn das anteilige Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Eine Kombipflege muss beantragt werden.
Der notwendige Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, am besten schriftlich. So kann die Antragstellung bei Unklarheiten belegt werden.
Zu beachten ist, dass bei einer Bewilligung von Kombipflege diese sechs Monate nicht wieder gewechselt werden kann. Nur wenn sich die Pflegesituation stark verändert, kann eventuell eine Änderung durchgeführt werden.