Ambulante Pflege – Hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen
Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung muss nicht gesondert beantragt werden. Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen trägt die Leistung der Hauswirtschaftspflege ebenso wie die Leistungen der Grundpflege.