01Apr 2021

Ambulante Pflege entlastet durch hauswirtschaftliche Versorgung

Viele alte Menschen haben mit zunehmender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit Probleme, ihren eigenen Haushalt selbstständig zu bewältigen. Am Anfang sind es häufig die Familienangehörigen, die helfen. Doch im Laufe der Zeit wird der Umfang der Unterstützungsangebote im Haushalt größer, weil die gesundheitlichen Einschränkungen beim alten Menschen zunehmen. Familienangehörige schaffen es dann häufig nicht mehr oder sind durch ihren eignen Alltag bereits ausgelastet. Dann kann die ambulante Pflege mit ihrer hauswirtschaftlichen Versorgung optimal helfen und entlasten. Dabei bietet sie ihre Hilfen durch Unterstützung, Anleitung oder vollständige Übernahme von hauswirtschaftlichen Verrichtungen in allen Bereichen im Alltag an.

Außerklinische Intensivpflege auch im häuslichen Umfeld möglich

Auch schwerstpflegebedürftigen Menschen können im Rahmen der ambulanten Pflege Zuhause betreut und gepflegt werden. Diese außerklinische Intensivpflege für Erwachsene und Kinder ist aufgrund eines sehr gut funktionierenden häuslichen Intensivpflegeteams möglich, welches sich ständig in fachärztlicher und hausärztlicher Kooperation und Begleitung befindet. Die Schwerstpflegebedürftigen werden häufig aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung häuslich beatmet und über Trachealkanüle abgesaugt. Diese Leistungen erbringt die anerkannte, ambulante, außerklinische Intensivpflege in der Häuslichkeit und kann somit den stationären Aufenthalt mit der klinischen Behandlung vermeiden.

Verhinderungspflege als Ersatzpflege

Mit der Verhinderungspflege bietet die ambulante Pflege eine Ersatzpflege an. Die Verhinderungspflege übernimmt dann die Pflegeleistungen der pflegenden Angehörigen bei Abwesenheit. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise ein pflegender Angehörigen sich einer medizinischen Behandlung unterziehen muss und daher für eine Zeit nicht zur Verfügung steht. Die Leistungen werden durch die Pflegeversicherung gewährt und richten sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist mindestens der Pflegegrad 2 und die häusliche Pflege und Betreuung durch einen Angehörigen über mindestens 6 Monate.

Kombinationspflege – eine gute Mischung

Ein Pflegebedürftiger nach dem Pflegeversicherungsgesetz hat bei der häuslichen Pflege Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dabei besteht die Möglichkeit Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistungen miteinander zu verbinden. Dies ist der Fall, wenn der ambulante Pflegedienst die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige Zuhause unterstützt. Diese Inanspruchnahme von Pflegegeld- und Pflegesachleistungen wird als Kombinationspflege bezeichnet.

Beratung und Schulung für pflegende Angehörige

Zwei wichtige Aspekte in der häuslichen Pflege durch pflegende Angehörige sind die Pflegeberatung und die Pflegeschulung. Für pflegende Angehörige ergibt sich mit der Übernahme der Aufgaben der häuslichen Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds ein breites Tätigkeitsfeld, welches neben dem bisherigen Alltag zusätzlich bewältigt werden soll. Pflegeberatung kann da eine große Unterstützung sein. Sie bietet kostenlos:

  • Alle wertvollen Information zum Thema Pflege und Betreuung Zuhause.
  • Vorbereitung und Begleitung bei Begutachtungen hinsichtlich Pflegegrad durch MDK
  • Unterstützung bei Widerspruchverfahren Pflegegrad
  • Entlastungsmöglichkeiten aufzeigen

Durch die Pflegeschulung von pflegenden Angehörigen Zuhause werden wichtige Informationen vermittelt:

  • Theoretische und praktische Hinweise
  • Individuelle Schulung zur speziellen Pflegesituation Zuhause
  • Die Kosten für die Beratung und Schulung für pflegende Angehörige werden von der Pflegeversicherung getragen.

Pflegegrade und Pflegeleistungen – Was Sie wissen müssen

Menschen, die hilfe- und pflegebedürftig sind, können bei ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit mittels Pflegegrade stellen. Im Rahmen dieses Antrages und im Auftrag der Pflegeversicherung wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Begutachtung vornehmen. Mit der Einstufung in einen Pflegegrad hat der Pflegebedürftige dann auch Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend seines Pflegegrades. Außerdem sind die Leistungen davon abhängig, für welche Versorgungsform der Pflegebedürftige sich entscheidet. Hierfür stehen folgende Leistungsangebote zur Verfügung:

  • Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige
  • Häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst
  • Kombination aus Pflege durch Angehörige und ambulanten Pflegedienst
  • Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
  • Stationäre Pflege (Pflegeheim)

Palliativpflege – Begleitung auf dem letzten Weg

Menschen mit schwersten, unheilbaren Erkrankungen haben einen Anspruch auf Palliativversorgung. Diese palliative Versorgung kann im Rahmen der ambulanten Pflege durch einen speziell hierfür anerkannten häuslichen Pflegedienst erfolgen. SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) ist eine ergänzende, häusliche Versorgung, die parallel zum herkömmlichen, häuslichen Pflegedienst geleistet wird. Die Palliativpflege versorgt den Patienten pflegerisch und medizinisch. Damit wird den Menschen ein würdevolles, weitestgehend schmerzfreies Sterben in der eigenen häuslichen Umgebung ermöglicht.

Werden Kinder in jedem Fall bei den Pflegeheimkosten der Eltern herangezogen?

Manchmal reicht das Geld der pflegebedürftigen Eltern nicht aus, um den Eigenanteil an Pflegeheimkosten zu bezahlen. Viele Menschen denken, dass dann in jedem Fall die Kinder für die Finanzierung aufkommen müssen. Das ist so im Allgemeinen nicht richtig:

  • Kinder können bei den Pflegeheimkosten herangezogen werden, wenn ihr Jahresbruttogehalt 100 000 Euro übersteigt.
  • Es gilt dabei nur das Gehalt des eigenen Kindes und nicht dessen Ehepartners als anrechenbares Einkommen.
  • Die Geltendmachung erfolgt in jedem Fall durch das Sozialamt, welches im Rahmen der Kostenübernahme die finanzielle Situation prüft.
  • Sind Kinder demnach nicht in der finanziellen Lage, die Pflegeheimkosten zu bezahlen, werden die Kosten vom Sozialamt getragen.

Sauerstoff- und Infusionstherapie als begleitende Maßnahmen für die Unterstützung des Immunsystems

Das Immunsystem wird mit zunehmenden Alter schwächer. Mit der Sauerstoff- und Infusionstherapie können jedoch verschiedene Krankheiten erfolgreich behandelt werden, die unter Umständen in die Pflegebedürftigkeit führen können. Als begleitende Maßnahme wird so das Immunsystem gestärkt. Es ist nicht mehr so empfänglich für eine Vielzahl von Erkrankungen und Leiden. Dabei können Entzündungen, Durchblutungsstörungen und allergische Beschwerden gemildert und verhindert werden.

Häusliche Pflege
Unter der häuslichen Pflege bezeichnet man die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege kann sowohl von Fach- Pflegekräften im Rahmen der Ambulanten Pflege als auch privat von Familienangehörigen oder anderen Personen ohne spezielle Ausbildung aus dem direkten Umfeld des pflegebedürftigen Menschen geleistet werden. Die häusliche Pflege im familiären Umfeld wird von vielen pflegebedürftigen Personen gegenüber einer stationären Pflege in einem Heim bevorzugt, um so lange wie möglich die gewohnte Lebensqualität beizubehalten.
Palliativpflege
Palliativpflege steht für Betreuung und Begleitung von schwer kranken Menschen während ihrer letzten Lebensphase. Die palliative Pflege ist darauf beschränkt, die Symptome und Schmerzen der Patienten zu lindern und nach Möglichkeit die Lebensqualität der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten bzw. zu verbessern.
Pflegebedürftigkeit
Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung oder Krankheit ihren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe anderer angewiesen ist. Sollten Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden, dann wird zuerst der Grad der Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mittels Pflegegutachten festgestellt.
Pflegegeld
Pflegegeld ist nach § 37 SGB XI eine finanzielle, monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannte Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt oder betreut werden. Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen überwiesen und die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad der Person abhängig.
Pflegegrade
Pflegegrade sind Einstufungskategorien für pflegebedürftige Menschen, die die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definieren und über die Höhe der Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung entscheiden. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2017 wurde das bisherige System der Pflegestufen durch Pflegegrade 1 bis 5 abgelöst. In Folge der Antragsstellung auf Pflegeleistungen erfolgt eine Begutachtung des Betroffenen vor Ort und die Empfehlung für die Pflegegradzuordnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Stufe des Pflegegrades.
Pflegeheim
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen voll- oder teilstationär untergebracht und von professionellen Fachkräften versorgt und betreut werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte Unterbringung, in einigen Einrichtungen wird auch zeitlich befristete Unterbringung angeboten.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Es wird dabei zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen unterschieden. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass der Versicherte beim Eintreten des Pflegefalls seine Betreuung sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Angehörige oder Freunde sicherstellen kann. Pflegeversicherung deckt allerdings das Risiko nicht vollumfänglich ab. Die Kosten werden seit Anfang 2017 gemäß des Pflegegrades bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.