Ambulante Pflege entlastet durch hauswirtschaftliche Versorgung
Viele alte Menschen haben mit zunehmender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit Probleme, ihren eigenen Haushalt selbstständig zu bewältigen. Am Anfang sind es häufig die Familienangehörigen, die helfen. Doch im Laufe der Zeit wird der Umfang der Unterstützungsangebote im Haushalt größer, weil die gesundheitlichen Einschränkungen beim alten Menschen zunehmen. Familienangehörige schaffen es dann häufig nicht mehr oder sind durch ihren eignen Alltag bereits ausgelastet. Dann kann die ambulante Pflege mit ihrer hauswirtschaftlichen Versorgung optimal helfen und entlasten. Dabei bietet sie ihre Hilfen durch Unterstützung, Anleitung oder vollständige Übernahme von hauswirtschaftlichen Verrichtungen in allen Bereichen im Alltag an.
Außerklinische Intensivpflege auch im häuslichen Umfeld möglich
Auch schwerstpflegebedürftigen Menschen können im Rahmen der ambulanten Pflege Zuhause betreut und gepflegt werden. Diese außerklinische Intensivpflege für Erwachsene und Kinder ist aufgrund eines sehr gut funktionierenden häuslichen Intensivpflegeteams möglich, welches sich ständig in fachärztlicher und hausärztlicher Kooperation und Begleitung befindet. Die Schwerstpflegebedürftigen werden häufig aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung häuslich beatmet und über Trachealkanüle abgesaugt. Diese Leistungen erbringt die anerkannte, ambulante, außerklinische Intensivpflege in der Häuslichkeit und kann somit den stationären Aufenthalt mit der klinischen Behandlung vermeiden.
Verhinderungspflege als Ersatzpflege
Mit der Verhinderungspflege bietet die ambulante Pflege eine Ersatzpflege an. Die Verhinderungspflege übernimmt dann die Pflegeleistungen der pflegenden Angehörigen bei Abwesenheit. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise ein pflegender Angehörigen sich einer medizinischen Behandlung unterziehen muss und daher für eine Zeit nicht zur Verfügung steht. Die Leistungen werden durch die Pflegeversicherung gewährt und richten sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist mindestens der Pflegegrad 2 und die häusliche Pflege und Betreuung durch einen Angehörigen über mindestens 6 Monate.
Kombinationspflege – eine gute Mischung
Ein Pflegebedürftiger nach dem Pflegeversicherungsgesetz hat bei der häuslichen Pflege Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Dabei besteht die Möglichkeit Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistungen miteinander zu verbinden. Dies ist der Fall, wenn der ambulante Pflegedienst die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige Zuhause unterstützt. Diese Inanspruchnahme von Pflegegeld- und Pflegesachleistungen wird als Kombinationspflege bezeichnet.
Beratung und Schulung für pflegende Angehörige
Zwei wichtige Aspekte in der häuslichen Pflege durch pflegende Angehörige sind die Pflegeberatung und die Pflegeschulung. Für pflegende Angehörige ergibt sich mit der Übernahme der Aufgaben der häuslichen Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds ein breites Tätigkeitsfeld, welches neben dem bisherigen Alltag zusätzlich bewältigt werden soll. Pflegeberatung kann da eine große Unterstützung sein. Sie bietet kostenlos:
- Alle wertvollen Information zum Thema Pflege und Betreuung Zuhause.
- Vorbereitung und Begleitung bei Begutachtungen hinsichtlich Pflegegrad durch MDK
- Unterstützung bei Widerspruchverfahren Pflegegrad
- Entlastungsmöglichkeiten aufzeigen
Durch die Pflegeschulung von pflegenden Angehörigen Zuhause werden wichtige Informationen vermittelt:
- Theoretische und praktische Hinweise
- Individuelle Schulung zur speziellen Pflegesituation Zuhause
- Die Kosten für die Beratung und Schulung für pflegende Angehörige werden von der Pflegeversicherung getragen.
Pflegegrade und Pflegeleistungen – Was Sie wissen müssen
Menschen, die hilfe- und pflegebedürftig sind, können bei ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit mittels Pflegegrade stellen. Im Rahmen dieses Antrages und im Auftrag der Pflegeversicherung wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Begutachtung vornehmen. Mit der Einstufung in einen Pflegegrad hat der Pflegebedürftige dann auch Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend seines Pflegegrades. Außerdem sind die Leistungen davon abhängig, für welche Versorgungsform der Pflegebedürftige sich entscheidet. Hierfür stehen folgende Leistungsangebote zur Verfügung:
- Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige
- Häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst
- Kombination aus Pflege durch Angehörige und ambulanten Pflegedienst
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
- Stationäre Pflege (Pflegeheim)
Palliativpflege – Begleitung auf dem letzten Weg
Menschen mit schwersten, unheilbaren Erkrankungen haben einen Anspruch auf Palliativversorgung. Diese palliative Versorgung kann im Rahmen der ambulanten Pflege durch einen speziell hierfür anerkannten häuslichen Pflegedienst erfolgen. SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) ist eine ergänzende, häusliche Versorgung, die parallel zum herkömmlichen, häuslichen Pflegedienst geleistet wird. Die Palliativpflege versorgt den Patienten pflegerisch und medizinisch. Damit wird den Menschen ein würdevolles, weitestgehend schmerzfreies Sterben in der eigenen häuslichen Umgebung ermöglicht.
Werden Kinder in jedem Fall bei den Pflegeheimkosten der Eltern herangezogen?
Manchmal reicht das Geld der pflegebedürftigen Eltern nicht aus, um den Eigenanteil an Pflegeheimkosten zu bezahlen. Viele Menschen denken, dass dann in jedem Fall die Kinder für die Finanzierung aufkommen müssen. Das ist so im Allgemeinen nicht richtig:
- Kinder können bei den Pflegeheimkosten herangezogen werden, wenn ihr Jahresbruttogehalt 100 000 Euro übersteigt.
- Es gilt dabei nur das Gehalt des eigenen Kindes und nicht dessen Ehepartners als anrechenbares Einkommen.
- Die Geltendmachung erfolgt in jedem Fall durch das Sozialamt, welches im Rahmen der Kostenübernahme die finanzielle Situation prüft.
- Sind Kinder demnach nicht in der finanziellen Lage, die Pflegeheimkosten zu bezahlen, werden die Kosten vom Sozialamt getragen.
Sauerstoff- und Infusionstherapie als begleitende Maßnahmen für die Unterstützung des Immunsystems
Das Immunsystem wird mit zunehmenden Alter schwächer. Mit der Sauerstoff- und Infusionstherapie können jedoch verschiedene Krankheiten erfolgreich behandelt werden, die unter Umständen in die Pflegebedürftigkeit führen können. Als begleitende Maßnahme wird so das Immunsystem gestärkt. Es ist nicht mehr so empfänglich für eine Vielzahl von Erkrankungen und Leiden. Dabei können Entzündungen, Durchblutungsstörungen und allergische Beschwerden gemildert und verhindert werden.