26Feb 2024
Pflegeberatung für Angehörige

Die Pflege eines Familienmitglieds kann eine große Herausforderung sein, besonders wenn das Alter fortschreitet oder ein Krankheitsfall eintritt. In solchen Situationen ergeben sich viele Fragen und Unsicherheiten rund um das Thema Pflege. Um in dieser oft komplexen Situation den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen treffen zu können, haben Versicherte Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde oder nicht.

 

Was ist Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die sowohl die pflegebedürftige Person als auch deren Angehörige betreffen. Sie dient dazu, über alle relevanten Themen im Zusammenhang mit der Pflege zu informieren und Unterstützung zu bieten. Oft suchen Menschen nach den ersten Schritten, sobald ein Pflegefall in der Familie eintritt. Zu den häufigsten Fragen gehören Themen wie die Kosten und Finanzierung der Pflege, Leistungen der Pflegeversicherung, Antragstellung sowie verschiedene Pflegeformen wie häusliche, ambulante oder stationäre Pflege. Die Mitarbeiter der Pflegeberatung geben auch wertvolle Tipps zur Organisation der Pflege und verweisen bei Bedarf auf Selbsthilfegruppen und andere Einrichtungen.

Die Bedeutung einer Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung ist für pflegende Angehörige von großer Bedeutung. Oftmals sind sie mit der Situation überfordert und benötigen professionelle Unterstützung. Die Berater helfen dabei, den Überblick zu behalten, informieren über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und geben praktische Tipps zur Bewältigung des Pflegealltags. Zudem können sie bei Bedarf weitere Hilfsangebote vermitteln, um die Belastung für die Angehörigen zu verringern.

Häufig gestellte Fragen in der Pflegeberatung

Im Rahmen der Pflegeberatung werden oft ähnliche Fragen gestellt. Hier sind einige Beispiele:

  1. Kosten der Pflege: Viele Menschen möchten wissen, welche Kosten auf sie zukommen und wie sie diese stemmen können. Die Berater informieren über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und klären über Eigenanteile, Pflegegeld und andere Leistungen auf.
  2. Leistungen der Pflegeversicherung: Es besteht oft Unsicherheit über die Leistungen, die von der Pflegeversicherung erbracht werden. Die Berater erklären die verschiedenen Leistungsarten wie häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege.
  3. Antragstellung: Viele Menschen sind unsicher, wie sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen können. Die Berater unterstützen bei der Antragsstellung und erklären den Prozess Schritt für Schritt.
  4. Pflegeformen: Pflege kann in verschiedenen Formen erfolgen, wie häusliche Pflege, ambulante Pflege oder stationäre Pflege im Pflegeheim. Die Berater informieren über die Unterschiede und helfen bei der Entscheidungsfindung.

Umfang und Dauer der Pflegeberatung

Die Pflegeberatung wird so lange gewährt, wie es die individuelle Situation erfordert. Einige Menschen haben nur wenige spezifische Fragen und sind nach einem einmaligen Beratungstermin ausreichend informiert. Andere benötigen jedoch eine langfristige Begleitung und Unterstützung. In solchen Fällen kommen die Berater oft regelmäßig zu den Betroffenen nach Hause, um vor Ort zu unterstützen. Auch nach Jahren der Pflege kann es immer wieder Fragen oder neue Herausforderungen geben, für die eine erneute Beratung notwendig ist.

Wie kommt man zur Pflegeberatung?

Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine Pflegeberatung haben. Um eine professionelle Unterstützung zu erhalten, sollten Hilfesuchende sich direkt an ihre zuständige Pflegekasse wenden. Dort erhalten sie weiterführende Informationen zur Pflegeberatung und werden an qualifizierte Mitarbeiter in Beratungsstellen und Serviceeinrichtungen vermittelt. Zusätzlich gibt es spezielle Pflegestützpunkte, die mit kompetenten Beratern zur Seite stehen. Es ist wichtig, diese kostenfreien Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Kosten der Pflegeberatung

Die Pflegeberatung ist für Versicherte kostenlos. Wenn ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wird, bietet die Pflegekasse automatisch eine Beratung an. Der Termin für diese Beratung muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden. Auch wenn noch kein Antrag gestellt wurde, besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Pflegeberatung. In diesem Fall muss die Initiative von der hilfesuchenden Person ausgehen. Die Beratung wird in der Regel von speziell geschulten Fachkräften der Pflegekassen durchgeführt. Es gibt jedoch auch Beratungsgutscheine, mit denen die Pflegeberatung in unabhängigen Beratungsstellen in Anspruch genommen werden kann.

Fazit

Die Pflegeberatung ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Sie bietet Orientierung und Hilfe in einer oft herausfordernden Situation. Bei Fragen zu Kosten, Leistungen, Antragstellung und Pflegeformen stehen qualifizierte Berater zur Verfügung. Es ist wichtig, diesen kostenfreien Service in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten und die Pflege optimal zu gestalten.

Pflegegeld
Pflegegeld ist nach § 37 SGB XI eine finanzielle, monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannte Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt oder betreut werden. Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen überwiesen und die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad der Person abhängig.
Pflegeheim
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen voll- oder teilstationär untergebracht und von professionellen Fachkräften versorgt und betreut werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte Unterbringung, in einigen Einrichtungen wird auch zeitlich befristete Unterbringung angeboten.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Es wird dabei zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen unterschieden. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass der Versicherte beim Eintreten des Pflegefalls seine Betreuung sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Angehörige oder Freunde sicherstellen kann. Pflegeversicherung deckt allerdings das Risiko nicht vollumfänglich ab. Die Kosten werden seit Anfang 2017 gemäß des Pflegegrades bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.