08Apr 2021

Ein eingetretener Pflegefall in der Familie stellt in den meisten Fällen das bisherige Familienleben komplett auf den Kopf.  Die Pflege der Angehörigen erfordert ein großes Maß an Verantwortung und Verzicht auf private Bedürfnisse. Trotz Unterstützung durch Pflegedienste, stoßen viele der Pflegenden mit der Zeit an Ihre physischen und psychischen Grenzen und werden oftmals selbst krank. Burnout, Erschöpfungszustände und Depressionen sind dann die Folgen. Dauerbelastung kann sogar zur Aggressionen gegenüber der betreuten Person führen.

Leider wissen die wenigsten, dass den pflegenden Angehörigen eine stationäre Reha zusteht. Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten für die Rehabilitationsmaßnahmen. Ob Sie alleine oder mit dem Angehörigen in Reha gehen oder ob Ihr Angehöriger in eine Kurzzeitpflege geht – Sie müssen für sich entscheiden, was für Sie in Frage kommen könnte.

Reha mit oder ohne pflegebedürftigen Angehörigen

Falls Sie sich dafür entschieden, eine Rehamaßnahme zu beanspruchen, müssen Sie in erster Linie überlegen, ob Sie alleine in die Reha gehen oder aber die pflegebedürftige Person mitnehmen.

Sollten Sie die Reha ohne den pflegebedürftigen Angehörigen antreten, müssen Sie für ihn einen adäquaten Pflegeersatz engagieren. Das können Verwandte sein, die bei Ihnen zu Hause eine Verhinderungspflege durchführen oder Sie können sich für eine örtliche Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der betreute Angehörige in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe aufgenommen wird.

Egal, wie Sie sich entscheiden, denken Sie bitte daran, dass Sie eine Auszeit benötigen und wählen Sie die Variante, die für Sie am besten ist.

Vergessen Sie aber nicht rechtzeitig bei der Pflegekasse die Kurzzeitpflege für die pflegebedürftige Person sowie eigene Rehamaßnahme bei dem entsprechenden Kostenträger zu beantragen.

Das Recht zur Reha für pflegende Angehörige?

Beim Recht zur Reha für pflegende Angehörige handelt es sich um eine medizinische Vorsorgeleistung gemäß § 23 SGB V und § 40 SGB V. des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG).
Sie haben alle vier Jahre Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation. Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Reha erfüllen:

  • Es besteht medizinische Notwendigkeit für eine Rehabilitation.
  • Sie sind in der körperlichen Verfassung die Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.
  • Positive Rehabilitationsprognose.
  • Eine Aussicht auf Besserung ist in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar.

 

Wie lange dauert eine Rehamaßnahme

In der Regel werden solche Rehabilitationsmaßnahmen für 3 Wochen genehmigt. Sollte es medizinisch erforderlich sein, kann auch eine Verlängerung über den behandelnden Arzt in der Rehaeinrichtung beantragt werden.  Der Arzt analysiert Ihre Gesundheitsbeschwerden und definiert daraufhin die Vorgaben für einen Therapieerfolg.

Welche Kosten entstehen bei einer medizinischen Reha?

Die Kosten für die medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen werden In der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) getragen. Sie müssen allerdings eine tägliche Zuzahlung von 10 Euro leisten. Ihre Krankenkasse kann Ihnen dazu genauere Auskünfte erteilen.

Reha abgelehnt – was nun?

Leider kann es vorkommen, dass Ihr Erstantrag auf Reha abgelehnt wird. Auf dem Ablehnungsbescheid werden Ihnen die gesetzlichen Fristen für einen Widerspruch mitgeteilt.
Nehmen Sie das auf keinen Fall hin. Legen Sie unbedingt einen Widerspruch ein und begründen Sie ihn sehr sorgfältig.  Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen sicherlich dabei helfen die Begründung fachgerecht zu formulieren. Erfahrungsgemäß wird nach einem Widerspruch die Rehamaßnahme in den meisten Fällen genehmigt.

Wichtig ist, dem Arzt detailliert von den Belastungen in Ihrem Pflegealltag und zu berichten. Häufige Rücken-, Kopfschmerzen oder andere Symptome können die ersten Alarmzeichen sein, dass der Körper an die Grenzen der Belastbarkeit stößt und dringend eine Auszeit braucht.

Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende Übernahme der pflegerischen Versorgung einer Person durch vollstationäre Pflegeeinrichtung. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege für den Fall vor, dass die pflegebedürftige Person nicht zuhause versorgt werden kann. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Jahr beschränkt. Die Pflegekassen übernehmen für diese Zeit die Kosten einer stationären Unterbringung.
Reha
Reha, Rehabilitation ist eine Sozialleistung zur Wiedereingliederung einer kranken, behinderten oder von Behinderung bedrohten Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben. Dazu dienen neben den stationären Reha-Aufenthalten (Kuren) zunehmend ambulante Rehamaßnahmen. Wer Rehabilitation in Anspruch nehmen will, sollte zuerst seine behandelnde Ärztin oder seinem behandelnden Arzt konsultieren, ob eine Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist. Oftmals besteht nach einer Operation oder nach einem Krankenhausaufenthalt wegen einer schweren Erkrankung medizinische Notwendigkeit für eine Reha, um den nahtlosen Übergang in das berufliche Leben zu gewährleisten.