11Mrz 2021

Warum ist die Pflegeberatung so wichtig?

Jeder Versicherte, der bei seiner Pflegekasse Leistungen beantragt hat, die ihm mit Erteilung eines Pflegegrades gewährt werden, hat einen Rechtsanspruch auf eine fachkundige, kostenlose Pflegeberatung. Im Rahmen der Pflege durch Angehörige besteht dieser Anspruch ebenfalls. Die Beratung zur Pflege erhält dann der pflegende Angehörige oder Nahestehende im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Für diese Beratung ist das Einverständnis des Pflegebedürftigen oder seiner gesetzlichen Vertretung notwendig.
Pflegebedürftige in der Häuslichkeit mit einem Pflegegrad, die ausschließlich das Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig Pflegeberatungsbesuche durch eine Pflegefachkraft eines ambulanten Dienstes in Anspruch nehmen. Nach Gesetzeslage müssen diese verpflichtenden Beratungseinsätze

  • bei Pflegegrad 1 halbjährlich (freiwillige Leistung)
  • bei Pflegegrad 2 halbjährlich
  • bei Pflegegrad 3 halbjährlich
  • bei Pflegegrad 4 vierteljährlich
  • bei Pflegegrad 5 vierteljährlich

erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass pflegende Angehörige oder gesetzliche Vertreter des Pflegebedürftigen an die Terminierung der notwendigen Beratungseinsätze denken und mit dem ambulanten Pflegedienst vereinbaren. Werden keine Beratungen im Rahmen der Pflege durch Angehörige durchgeführt bzw. wahrgenommen wird das Pflegegeld durch die Pflegeversicherung gekürzt. Finden wiederholt keine Beratungsbesuche statt kann die Pflegegeldzahlung gänzlich eingestellt werden.
Die Pflegeberatungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen kostenlos. Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen. Die Beratungseinsätze werden vor allem durch zugelassene, anerkannte Pflegedienste in der Häuslichkeit durchgeführt.

Was ist das Ziel der Pflegeberatungsbesuche?

Pflegeberatungsbesuche durch Pflegefachkräfte sollen die Qualität der Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit sichern. Dabei wird zuerst die Pflege- und Betreuungssituation im häuslichen Umfeld eingeschätzt. Es werden Pflegetipps und Hilfestellungen vermittelt, die die Pflege erleichtern und verbessern sollen. Außerdem werden pflegerische Informationen und Aufklärungen an den pflegenden Angehörigen weitergegeben, die auch zur Entlastung bei der Pflege und Betreuung beitragen. Beispielsweise werden fachliche Anleitungen im Umgang und in der Kommunikation mit Demenzkranken vermittelt, die zur Verbesserung der Gesamtsituation im Haushalt und in der Familie beitragen.

Wofür gibt es Pflegeschulungen für pflegende Angehörige?

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz müssen den pflegenden Angehörigen Zuhause individuelle Schulungen angeboten werden. In diesem Zusammenhang werden dann spezifische Problemlagen in der Pflege und Betreuung direkt in der häuslichen Umgebung beraten und geschult. Damit kann erreicht werden, dass die Pflege und Betreuung qualitativ besser wird und Erschwernisse und Unzulänglichkeiten abgebaut werden. Außerdem werden Themen während der Schulung behandelt, die typisch für Pflegesituationen in der Häuslichkeit sind:

  • Pflege und Betreuung eines demenzkranken Angehörigen
  • Gesundes Heben und Tragen
  • Techniken zum Lagern eines Pflegebedürftigen
  • Informationen zu Hilfsmitteln
  • Leistungen der Pflegekasse
  • Sach- und fachgerechter Umgang mit der Inkontinenz des Pflegebedürftigen
  • Sturzprävention – Vermeidung und Abstellen von Risiken in der eigenen Wohnung
  • Pflege und Betreuung bei individuellen Krankheitsbildern

Pflegeschulungen verbessern also nicht nur die Pflege, Betreuung und Versorgung, sondern entlasten den pflegenden Angehörigen maßgeblich. Außerdem wird die Pflegesituation Zuhause insgesamt gestärkt und stabilisiert. Der pflegebedürftige Angehörige kann so länger im häuslichen Umfeld wohnen bleiben.
Auch das Schulungsangebot ist kostenlos und wird von der Pflegeversicherung übernommen.

Demenz
Unter Demenz versteht man eine anhaltende oder fortschreitende Beeinträchtigung des Gedächtnisses, des Denkens oder anderer geistiger Fähigkeiten. Betroffen sind vor allem das Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik. Bei einigen Formen kommt es auch zur Veränderung der Persönlichkeit. Die Ursache dafür können unterschiedlicher Natur sein. So gibt es verschiedene Demenzformen wie die Alzheimer-Krankheit oder die vaskuläre Demenz.
Inkontinenz
Inkontinenz, im allgemeinen Sprachgebrauch auch unter dem Begriff „Blasenschwäche“ bekannt, bedeutet die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, Harn oder Stuhl zu halten. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. So beruht die Harninkontinenz meist auf einer Störung der Blasen-, Schließ- und Beckenbodenmuskulatur. Die Folge ist unkontrollierter Harnverlust, der von krampfartigen Schmerzen begleitet werden kann, gesteigerter Harndrang, Reizungen der Haut im Intimbereich sowie eine erhöhte Infektanfälligkeit.
Pflegegeld
Pflegegeld ist nach § 37 SGB XI eine finanzielle, monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannte Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt oder betreut werden. Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen überwiesen und die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad der Person abhängig.
Pflegegrade
Pflegegrade sind Einstufungskategorien für pflegebedürftige Menschen, die die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definieren und über die Höhe der Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung entscheiden. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2017 wurde das bisherige System der Pflegestufen durch Pflegegrade 1 bis 5 abgelöst. In Folge der Antragsstellung auf Pflegeleistungen erfolgt eine Begutachtung des Betroffenen vor Ort und die Empfehlung für die Pflegegradzuordnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Stufe des Pflegegrades.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Es wird dabei zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen unterschieden. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass der Versicherte beim Eintreten des Pflegefalls seine Betreuung sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Angehörige oder Freunde sicherstellen kann. Pflegeversicherung deckt allerdings das Risiko nicht vollumfänglich ab. Die Kosten werden seit Anfang 2017 gemäß des Pflegegrades bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.
Sturzprävention
Sturzprävention oder auch Sturzprophylaxe sind vorbeugender Maßnahmen gegen Stürze. Stürze und damit verbundene Verletzungen gehören zu den häufigsten Problemen bei den Senioren. Schmerzhafte Prellungen, Verstauchungen oder Knochenbrüche können die Folgen eines Sturzes sein. Vor allem die Treppe oder Badewanne sind häufigsten Risikobereiche für einen Sturz. Zu den erfolgversprechenden Sturzpräventionsmaßnahmen gehören Kraft- und Balance-Training, eine Risikoabschätzung und Anpassungen der häuslichen Umgebung oder T\\\'ai chi.

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