Auch die Hauswirtschaft muss erledigt werden
Wenn Menschen alt werden und später dann auf Pflege und Hilfe angewiesen sind, bleiben auch die umfangreichen Aufgaben des Haushaltes zu bewältigen. Es müssen Einkäufe erledigt werden, die Wohnung, der Sanitärbereich müssen sauber gehalten werden, die Wäsche muss gewaschen und aufbereitet werden und vieles mehr. Solange es keine gesundheitlichen Einschränkungen gibt ist die Erledigung dieser Aufgaben kein Problem. Wenn dann jedoch mit zunehmendem Alter die körperlichen und geistigen Kräfte nachlassen und die eine oder andere Erkrankung hinzukommen, wird aus den alltäglichen, routinemäßigen Verrichtungen eine Herausforderung, die nur noch teilweise oder gar nicht mehr zu bewältigen ist.
Wenn die Arbeit im Haushalt nicht mehr allein geschafft wird
Menschen, die durch eine Erkrankung oder durch Unfall körperlich oder geistig stark eingeschränkt oder pflegebedürftig sind, können ihren Haushalt zumeist nicht mehr eigenständig führen. Hierzu bietet die Pflegeversicherung Entlastungsmöglichkeiten an, die diese Einschränkungen ausgleichen. So können pflege- und hilfsbedürftige Menschen Leistungen der Hauswirtschaftspflege über die Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Anfangs sind dann häufig pflegende Angehörige gern bereit, dem Pflegebedürftigen im Haushalt zu helfen, solange der Aufgabenbereich noch überschaubar ist.
Hilfe durch häusliche Pflege in der Hauswirtschaft
Pflegebedürftig nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist derjenige, der im Rahmen der medizinischen Begutachtung einen Pflegegrad erhält. Mit dieser Begutachtung wird auch festgestellt, inwieweit die Selbstversorgung, die Alltagsbewältigung, der selbstständige Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen und die Einbindung in das soziale Umfeld gegeben sind. So wird der Bedarf an hauswirtschaftlicher Hilfe mit der Begutachtung zum Pflegegrad ermittelt. Die Leistungen der Pflegeversicherung für den Pflegebedürftigen steigen mit dem Pflegegrad. Die Hauswirtschaftspflege, die durch die Ambulante Pflege erbracht wird, ist dabei eine ergänzende Leistung zur Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld.
Die Hauswirtschaftspflege der häuslichen Pflege beinhaltet somit alle Verrichtungen, die im häuslichen Umfeld erledigt werden müssen und die der Pflegebedürftige nicht mehr allein durchführen kann. Hierzu gehören:
- das Einkaufen
- die Vor-, Zu- und Nachbereitung von Mahlzeiten
- die Reinigung der Wohnung
- das Waschen der Bekleidung
- gegebenenfalls das Beheizen der Räume
Diese hauswirtschaftliche Versorgung kann über Mitarbeiter der Hauswirtschaft der häuslichen Pflege erfolgen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass durch die Ambulante Pflege ein Alltagsbegleiter den Pflegebedürftigen unterstützt. Neben hauswirtschaftlicher Tätigkeiten begleitet er ihn mit u. a. Gesprächen, Spaziergängen, individuellen Hobbys, Zeitungsschau abwechslungsreich durch den Alltag.
Wie kann hauswirtschaftliche Versorgung über häusliche Pflege beantragt und abrechnet werden?
Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung muss nicht gesondert beantragt werden. Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen trägt die Leistung der Hauswirtschaftspflege ebenso wie die Leistungen der Grundpflege.
Diese Dienstleistungen in der Hauswirtschaft können einerseits als Sachleistungen nach §36 oder als Leistungen der Unterstützung im Alltag nach §45a zur Anwendung gebracht werden. Wenn ein Pflegebedürftiger über einen anerkannten Pflegegrad verfügt, werden die Leistungen über die Pflegeversicherung abgedeckt. Dies kann einerseits über das Pflegegeld erfolgen oder andererseits über den Ambulanten Pflegedienst, der die hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung erbracht hat, gegenüber der Pflegeversicherung abgerechnet werden.