Ein Schicksalsschlag in Form eines schweren Unfalls oder Schlaganfalls kann aus heiterem Himmel kommen und dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, welche medizinischen Maßnahmen für Sie in Frage kommen.
Um zu gewährleisten, dass Entscheidungen und medizinische Maßnahmen in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie nicht mehr eigenverantwortlich handeln können, sollten Sie rechtzeitig die entsprechende Vorsorge treffen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, wer für Sie handelt, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Bedenken Sie, dass mit dieser Vollmacht die bevollmächtigte Person ein mächtiges Werkzeug zu Wahrung Ihrer Interessen erhält und die Vorsorgevollmacht gewöhnlicherweise über Ihren Tod hinaus gilt. Sie sollten deshalb sehr genau überlegen, wem Sie Ihr volles Vertrauen schenken wollen.
Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht folgende Sachen definieren:
- Wer ist Ihr Bevollmächtigter?
- Für welche Aufgabenbereiche hat er die Entscheidungsfähigkeit?
- Welche Vorgaben Ihrerseits muss der Bevollmächtigte beachten?
Eine Vorsorgevollmacht benötigt in den meisten Fällen keine notarielle Beurkundung. Allerdings empfiehlt es sich bei einer Vollmacht über Gesundheitsfragen juristischen Rat einholen.
Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten, aber dennoch gewisse Wünsche oder Vorgaben für den Fall haben, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, dann kann das durch eine Betreuungsverfügung geregelt werden. In die Betreuungsverfügung können Sie beispielsweise festlegen, von wem Sie betreut werden möchten oder wer Sie auf keinen Fall betreuen darf. Welche medizinische Eingriffe Sie erlauben und welche ablehnen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche verständlich und so genau wie möglich definieren, denn es stellt eine Art Handlungsanweisung dar und Ihr Betreuer muss sich nach Möglichkeit an diese Weisung halten. Die Einhaltung der Betreuungsverfügung durch den Betreuer wird von dem Betreuungsgericht kontrolliert und überwacht.
Sie können eine Betreuungsverfügung auch dann noch aufsetzen, wenn Sie nicht mehr voll handlungsfähig sind. Dies ist der große Vorteil gegenüber der Vorsorgevollmacht, bei der die volle Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird.
Patientenverfügung
Viele Menschen haben Angst, am Lebensende gegen ihren Willen bestimmten ärztlichen Maßnahmen ausgesetzt zu werden. Hier kann eine Patientenverfügung Hilfe leisten.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung schützen Sie sich rechtssicher gegen Fremdbestimmung, auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist gesetzlich geregelt. Liegt eine schriftliche Patientenverfügung vor, muss jede Betreuerin und jeder Betreuer prüfen, ob die enthaltenen Bestimmungen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen. Sollte das zutreffen, müssen sie dem Willen des betroffenen Patienten Folge leisten.
Schildern Sie daher in der Verfügung möglichst präzise Ihre Motive, Gedanken., Moralvorstellungen, oder religiöse Ansichten.